Wasserversorgung

Bundesförderung

Förderungsmittel für die Wasserversorgung werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Kommunalunternehmen und Genossenschaften bereitgestellt.

Gefördert werden:

  • die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserfassung (Brunnen, Quellen)
  • die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserspeicherung (Hoch-/Tiefbehälter)
  • die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasserverteilung (Trinkwasserleitungen)
  • die Ersterrichtung von Anlagen zur Wasseraufbereitung
  • Sanierungen entsprechender Anlagen älter als 40 Jahre
  • die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters
  • Benchmarking

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

 

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