Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie

Bundesförderung

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Gefördert werden:

  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
  • Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
    Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist)
  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmetauscher
  • Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme
  • Pufferspeicher
  • Pumpen
  • Steuerungselektronik (MSR)
  • Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
  • Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

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