Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie
Bundesförderung
Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Gefördert werden:
- Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen
- Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
- Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist) - Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Wärmetauscher
- Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme
- Pufferspeicher
- Pumpen
- Steuerungselektronik (MSR)
- Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher
- Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.