Wärmepumpen

Bundesförderung

Zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser ≥100kWth

Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Pufferspeicher
  • primärseitige, hydraulische Installation
  • Anlagenregelung
  • elektrische Installation

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Das eingesetzte Kältemittel der Wärmepumpe muss ein GWP von weniger als 2.000 aufweisen und die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage muss mindestens 3,8 betragen. Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein. Wärmepumpen, die zur Kältebereitstellung (überwiegende Kälteerzeugung) ausgelegt sind, werden als Kälteanlagen eingestuft und können unter Einhaltung der Voraussetzungen des Förderungsschwerpunktes Klimatisierung und Kühlung gefördert werden.

 

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