Thermische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen

Bundesförderung

Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von nicht für Wohnzwecke genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2000.

  • Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m²K.
  • Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K
  • Lichtkuppeln und Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K
  • Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K

Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.

Die Kombination von mehreren Einzelmaßnahmen, welche zu einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion führen, können möglicherweise auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 18% der förderungsfähigen Kosten.

 

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