Solaranlagen < 100m²

Bundesförderung

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100 m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Solarkollektoren müssen dabei über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
  • Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren

Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

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