Raus aus Öl und Gas – Erneuerbare Wärmeerzeugung <100 kW

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.

Darunter sind zu verstehen:

  • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.

Dazu zählen:

  • Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung
  • Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Wärmespeicher

Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Gefördert werden Wärmepumpen die überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.

Beispiele für förderungsfähige Anlagenteile:

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation

Hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. 80 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanalgen, sonstiger ungenutzter Abwärme oder einer Kombination daraus stammen.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher
  • Grabungsarbeiten

Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

 

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