Radonsanierung

Wohnhaussanierung Land Steiermark

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine nachgewiesene Radonkonzentration in Wohnräumen von mehr als 1000 Bq/m3.

Eine Ausweisung der Radonvorsorgegebiete und Radonschutzgebiete finden Sie hier.

Einreichfrist: laufend

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