Mustersanierung
Bundesförderung
Befristete Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds: Anträge müssen bis zum 25.02.2022 um 12:00 eingebracht werden.
Förderungsmittel für das Programm Mustersanierung werden für alle natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten bereitgestellt. Es können auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen eine Förderung beantragen.
Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
- Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes:
Thermisch-energetische Gebäudesanierung
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
- Dämmung der obersten Geschossdecken bzw. des Daches
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung
- Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
- fassadengebundene Bepflanzung
- extensive Dachbegrünung
- Mehrkosten für Bauteilaktivierung
- Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme
Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Effizienz:
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:
- Photovoltaik-Anlagen sowie Photovoltaikfassaden bis zu 100kWpeak
- Biomasse-Einzelanlagen
- thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Wärmepumpen
- Anschlüsse an biogene Fernwärme
- Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring
Im Rahmen der thermisch-energetischen Sanierung und der Anwendung erneuerbarer Energieträger müssen Sie ein Energieverbrauchsmonitoring-System implementieren und die dafür erforderliche Messausstattung installieren. Die Daten des Energieverbrauchsmonitoring-Systems werden gegebenenfalls im Zuge eines Begleitprogramms ausgewertet und veröffentlicht. Im ersten Betriebsjahr ist mittels der Daten von entsprechend befähigten Experten eine Optimierung der Haustechnikanlagen vorzunehmen.