LED-Systeme und Lichtsteuerungssysteme im Innenbereich
Bundesförderung
Förderungsmittel für die Umstellung auf LED-Systeme im Innenbereich werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die LED-Systeme sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
- LED-Leuchten
- Montagerelevante Kabel und Leitungen
- Rohr- und Tragsysteme
- Schalt- und Steckgeräte
- automatisierte Steuerung