LED-Systeme im Innenbereich
Bundesförderung
Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die LED-Systeme sowie für Planung und Montage.
Förderungsfähige Anlagen(teile):
- LED-Leuchten
- Montagerelevante Kabel und Leitungen
- Rohr- und Tragsysteme
- Schalt- und Steckgeräte
- automatisierte Steuerung
Voraussetzung für die Förderung: Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet oder eine Finanzierung aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramms 2020“ zumindest in Höhe der Bundesförderung nachgewiesen sein.