LED-Systeme im Innenbereich

Bundesförderung

Einreichen können alle österreichischen Gemeinden.

Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die LED-Systeme sowie für Planung und Montage.

Förderungsfähige Anlagen(teile):

  • LED-Leuchten
  • Montagerelevante Kabel und Leitungen
  • Rohr- und Tragsysteme
  • Schalt- und Steckgeräte
  • automatisierte Steuerung

Voraussetzung für die Förderung: Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet oder eine Finanzierung aus Mitteln des „Kommunalen Investitionsprogramms 2020“ zumindest in Höhe der Bundesförderung nachgewiesen sein.

 

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