Sonderförderung-Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen

Förderung des Landes Steiermark

 

Auf Basis dieser Sonderförderung sollen verstärkt bestehende Gebäude in Ortskernen angekauft und mit Wohnbauförderungsmitteln saniert werden. Im Falle einer nachweislichen unwirtschaftlichen Sanierung des Bestandsobjektes kann dieses abgetragen und auf dieser Liegenschaft ein geförderter Neubau (Geschoßbau/Wohnheim, Ersterwerb von Wohnungen, Eigenheime in Gruppe) errichtet werden. Dadurch sollen attraktive Wohnungen in unmittelbarer Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, usw.) geschaffen werden.

Diese Sonderförderung ist – sofern Budgetmittel in ausreichendem Ausmaß vorhanden sind – vorerst bis 31. Dezember 2025 begrenzt.

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