Kommunale Wasserversorgung (WVA)

Für Maßnahmen der kommunalen Wasserversorgung durch Verbände, Gemeinden, Genossenschaften und sonstige Unternehmungen sind Förderungen seitens des Landes Steiermark sowie seitens des Bundes möglich.

 

Was wird gefördert? (Förderungsgegenstand)

  • Die Ersterrichtung von Wasserfassungsanlagen (Brunnen, Quellen)
  • Die Ersterrichtung von Wasserspeicherungsanlagen (Hoch-, Tiefbehälter)
  • Die Ersterrichtung von Wasseraufbereitungsanlagen
  • Sanierung von Wasserversorgungsanlagen
  • zugehörige Planungs- und Bauaufsichtsleistungen
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung von Naturkatastrophen
  • Rückbau und Sanierung von Artesern

 

Mehr Informationen (Förderungswerber, Förderungsausmaß, Förderungsvoraussetzungen) finden Sie >> HIER

Förderungsrichtlinie

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    Erreichbarkeit (Mehrfachauswahl möglich)

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