Kommunale Gewässerökologie
Bundesförderung
Förderungsmittel für die kommunale Gewässerökologie werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Genossenschaften u.a.m. bereitgestellt, die Träger des wasserrechtlichen Konsenses der Anlagen sind, die die hydromorphologische Belastung verursacht.
Gefördert werden:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen)
- Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können und nicht im Zusammenhang mit einer Wasserkraftnutzung stehen.
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.