Holzheizungen zur Eigenversorgung
Bundesförderung
Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.
Gefördert werden:
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
- Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage
Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Kessel inkl. Montage
- Rauchgasreinigung, Kamin
- Kamin
- Pufferspeicher
- Heizungstechnik
- Bei Mikronetzen: Fernwärme-Leitung inklusive dazugehöriger Grabungsarbeiten, Wärmeübergabestationen