Holzheizungen zur Eigenversorgung

Bundesförderung

Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

Gefördert werden:

  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
  • Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung in Verbindung mit einer Kesselanlage

Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines oder mehrerer betriebseigener Gebäude.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kessel inkl. Montage
  • Rauchgasreinigung, Kamin
  • Kamin
  • Pufferspeicher
  • Heizungstechnik
  • Bei Mikronetzen: Fernwärme-Leitung inklusive dazugehöriger Grabungsarbeiten, Wärmeübergabestationen

 

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