Hochwasserschutz

Bundesförderung

Finanzierungsmittel für den Hochwasserschutz werden für örtliche Interessenten, Gebietskörperschaften (Gemeinden) oder deren Zusammenschlüsse (Wassergenossenschaften und Wasserverbände) bereitgestellt. Die Anträge auf Finanzierung von Vorhaben aus Bundesmitteln können ausschließlich von der Bundeswasserbauverwaltung des Landes, im Namen der Begünstigten, eingebracht werden.

Finanziert werden Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen

  • zur Verbesserung der Abflussverhältnisse (Hochwasserrückhalt)
  • zum Schutz vor Hochwasser (lineare Schutzmaßnahmen)
  • sowie zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit die obengenannten Ziele miterfüllt werden.

Darüber hinaus können

  • die Erstellung von Unterlagen (z.B. Gefahrenzonenplanungen)
  • Grunderwerb und Entschädigungen im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Vorsorge- und Ersatzmaßnahmen (z.B. Absiedelung, passiver Hochwasserschutz)
  • Erhaltungsmaßnahmen an Gewässern (z.B. Freihaltung von Bewuchs)
  • Sofortmaßnahmen nach Hochwasserereignissen (z.B. Räumungen)
  • sowie Forschungsvorhaben in diesen Bereichen

finanziert werden.

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als finanzierungsfähige Kosten anerkannt.

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