Förderung von solarthermischen Anlagen – 1.1.2022 bis 31.12.2022
Förderung des Landes Steiermark
Die Vergabe von Förderungen für neue solarthermische Anlagen und wasserbasierende Hybridanlagen (Fördergrenze aufgrund Gesamtgröße) ist bei Wohngebäuden, Schulen, Schüler- und Studentenheimen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Vereinen und gemeindeeigenen Gebäude(teilen) und für Kleinstunternehmen möglich.
Alle Information (Richtlinie, Voraussetzungen, Formulare, etc.) finden Sie HIER