Förderung Biomassekessel (Holzheizungen) – 1.1.2022 bis 31.12.2022
Förderung des Landes Steiermark
Es wird der Ersatz von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen entweder durch neue automatisch beschickte Holzheizungen (Pellets- und Hackschnitzelkessel) oder Scheitholz- bzw. Kombikessel mit wahlweiser händischen Beschickung jeweils bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW gefördert.
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