Waldfonds | Neue Gebäude in Holzbauweise
Bundesförderung
Mit dem Förderungsschwerpunkt „Gebäude in Holzbauweise“ setzt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft einen wesentlichen Teil der Maßnahme 9 Verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz des Waldfondsgesetzes um. Mit dem Waldfonds hat die Bundesregierung ein großes Zukunftspaket für Österreichs Wälder geschnürt, von dem alle mit der Waldbewirtschaftung befassten Personen, die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz-Papier, das Klima und die Allgemeinheit profitieren. Projekteinreichungen sind innerhalb definierter Zeitfester (CALLs) möglich. Die einzelnen CALLs werden rechtzeitig auf der Homepage der KPC veröffentlicht.
Wer wird gefördert?
Förderungsansuchen können von natürlichen und juristischen Personen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften und deren Zusammenschlüssen (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) eingebracht werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschossigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“) als aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Der Förderungsschwerpunkt umfasst den Neubau sowie Zu- und Ausbau folgender Gebäudearten in Holzbauweise:
- mehrgeschossige Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens 2 oberirdischen Geschossen und mehr als 3 Wohneinheiten
- Gebäude für öffentliche Zwecke mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
- Gebäude für öffentliche Infrastruktur mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile (siehe Technische Voraussetzungen, Seite 4). Unterirdische Geschosse bzw. Kellergeschosse zählen nicht zur Netto-Grundfläche.