E-Nutzfahrzeuge und E-Kleinbusse 2023
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb in den Fahrzeugklassen: E-Kleinbusse (Klasse M1 und zugelassen für mindestens 7+1 Personen > 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht), E-Kleinbusse (Klasse M2) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1 mit mehr als 2,0 Tonnen und kleiner gleich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der beantragten Fahrzeuge.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.