E-Mobilitätsmanagement

Gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte mit

jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur. E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur können ebenfalls gefördert werden. Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

 

Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.

 

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Mit 30.01.2023 startet die Programmausschreibung „E-Mobilitätsmanagement“. Antragsfristen: solange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2024.

 

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem LEITFADEN.

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