Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher oder schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 100 % der anfallenden Nettokosten. Für diese Förderung steht ein Budget von insgesamt 45 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Projekt muss bis spätestens 30.06.2025 eine Baufertigstellungsmeldung vorliegen

 

Wer kann eine Förderung beantragen?
Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher1 beziehungsweise schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen/gemeinnützigen Einrichtung betreiben beziehungsweise besitzen.

 

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