Förderung Biomassekessel (Holzheizungen)

 

Es wird der Ersatz von bestehenden, fossilen Heizungssystemen und Stromheizungen wahlweise durch Pellets-, Hackschnitzel, Scheitholz- oder Kombikessel bis zu einer Nennwärmeleistung von maximal 400 kW gefördert.

 

Alle Information (Richtlinie, Voraussetzungen, Formulare, etc.) finden Sie HIER

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