Fernwärmeanschluss – Anlagenteile im Eigentum bei Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW<sub>th</sub>

Bundesförderung

Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
  • Speicher, Boiler
  • Grabungsarbeiten

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

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