Nachrüstung zum Fahrradparken
Gefördert wird:
- die Anschaffung von überdachten und versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen mit Abstellplätzen für bis zu 100 Fahrräder bei Gebäuden, die vor dem 1.1.2012 errichtet wurden (Datum der letzten Baubewilligung ist ausschlaggebend).
- die Errichtung von E-Ladestationen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen.
- die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen und Anlagen(teile):
- Radabstellanlage mit Überdachung z.B. Fahrradboxen, „Fahrradkäfige“, Anlehnbügel
- Umbauarbeiten im Gebäude
- E-Ladestationen
Aktion 2023: Anträge können bis zum 29.02.2024 – 12:00 Uhr eingebracht werden.
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