Beratung Kleinwasserkraftwerk
Zur Programmzielerreichung sind zwei unterstützende Module vorgesehen.
In Modul 1 werden bestehende Kleinwasserkraftwerke und nicht energetisch genutzte, nicht passierbare Querbauwerke adressiert (≤ 2.000 kW). Im Rahmen des Modul 1 ist eine Machbarkeitsstudie als Werkzeug der Vorplanung zu erstellen.
In Modul 2 werden nur bestehende Kleinwasserkraftanlagen (≤ 2.000 kW) mit Revitalisierungsbedarf (Anpassung an den Stand der Technik) berücksichtigt. Die Erstellung der Entwurfs- und Bewilligungsplanung als vollständige Umsetzungsplanung für die Anpassung an den Stand der Technik ist durchzuführen. Voraussetzung für Modul 2 ist eine bereits bestehende Machbarkeitsstudie oder eine Machbarkeitsstudie entsprechend Modul 1.
Wer kann einen Antrag einreichen?
Betreiber:innen von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 2.000 kW sowie Eigentümer/innen von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken, reichen gemeinsam mit Ihrem fachlich geeigneten Projektant:innen ein.
Detaillierte Informationen finden Sie im LEITFADEN.