Beratung Kleinwasserkraftwerk

Zur Programmzielerreichung sind zwei unterstützende Module vorgesehen.

In Modul 1 werden bestehende Kleinwasserkraftwerke und nicht energetisch genutzte, nicht passierbare Querbauwerke adressiert (≤ 2.000 kW). Im Rahmen des Modul 1 ist eine Machbarkeitsstudie als Werkzeug der Vorplanung zu erstellen.

In Modul 2 werden nur bestehende Kleinwasserkraftanlagen (≤ 2.000 kW) mit Revitalisierungsbedarf (Anpassung an den Stand der Technik) berücksichtigt. Die Erstellung der Entwurfs- und Bewilligungsplanung als vollständige Umsetzungsplanung für die Anpassung an den Stand der Technik ist durchzuführen. Voraussetzung für Modul 2 ist eine bereits bestehende Machbarkeitsstudie oder eine Machbarkeitsstudie entsprechend Modul 1.

 

Wer kann einen Antrag einreichen?

Betreiber:innen von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 2.000 kW sowie Eigentümer/innen von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken, reichen gemeinsam mit Ihrem fachlich geeigneten Projektant:innen ein.

 

Detaillierte Informationen finden Sie im LEITFADEN.

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    Erreichbarkeit (Mehrfachauswahl möglich)

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