Altlastensanierung

Gefördert werden alle Maßnahmen, die unmittelbar mit der Sanierung einer Altlast zusammenhängen.

Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen:

  • Vorleistungen (Erkundung, Planung)
  • Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen
  • Laufende Sanierungsmaßnahmen (Betriebskosten) für maximal fünf Jahre
  • Ablösen, Entschädigungen
  • Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Beweissicherungsmaßnahmen
  • Abfallbehandlungsanlagen (soweit zur Altlastensanierung erforderlich)
  • immaterielle Leistungen (z.B. Bauaufsicht)
  • Eigenleistungen
  • Altlastenbeitrag

 

Details im INFORMATIONSBLATT bzw. HIER

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