Unterstützung für Gemeinden
Mit der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) kommen neue Anforderungen auf Gemeinden zu, die in den kommenden Jahren maßgeblich zur Erreichung der Klimaneutralität beitragen sollen. Besonders im Fokus steht der Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen und die Sanierung gemeindeeigener Gebäude.
Für Gemeinden bedeutet das: Ab 2025 müssen größere Gebäude schrittweise saniert werden – der Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen ist langfristig zu reduzieren. Ein zentraler erster Schritt dafür ist die Erstellung eines Gebäudeinventars, das einen Überblick über Flächen, Energieverbräuche und Energieausweise liefert. Dieses Inventar ist bis spätestens 11. Oktober 2025 zu veröffentlichen.
Nach Abstimmung zwischen dem Gemeindebund, Städtebund und der zuständigen Landesabteilung wird empfohlen, von der Möglichkeit, das Gebäudeinventar auf der Seite www.gemeindeservice-stmk.at unter „EEDIII“ zu veröffentlichen, Gebrauch zu machen. Zur Erstellung des Gebäudeinventars hat die Energie Agentur Steiermark eine Vorlage erstellt, die den Gemeinden zum Download zur Verfügung steht. Weitere Informationen zum Gebäudeinventar sowie die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Angebots finden Sie unter www.gemeindeservice-stmk.at/eediii/gebaeudeinventare-gemeinden/.
Achtung: Für Gemeinden, die das Angebot “EED III-Unterstützungsangebot Teil 1, Datenaufbereitung” bei der Energie Agentur Steiermark beauftragt haben, ist eine Übermittlung der Gebäudeliste nicht erforderlich, da die Erstellung des Gebäudeinventars im Zuge der Auftragsabwicklung erfolgt.
Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: T: 0316/269700-700, info@gemeindeservice-stmk.at)