Thermische Gebäudesanierung – Umfassende Sanierung, Fassaden- und Dachbegrünung

Bundesförderung

Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.

Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche). Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.2001 liegen.

Bei der Förderung der Gebäudebegrünung steht die Reduktion der sommerlichen Erwärmung im Vordergrund.

Beispiele für förderungsfähige Projektteile:

Zur Förderung anerkannt werden die Leistungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs (gemäß Energieausweisen) erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Dämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
  • Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung
  • Fassaden- und Dachbegrünungen als Einzelmaßnahme an bereits sanierten Gebäuden in Ortskernen

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

 

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